Im SGB XI § 112 ist die Qualitätsverantwortung des Trägers der Einrichtung geregelt. Die zugelassene Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 113 durchzuführen, Expertenstandards nach § 113 a SGB XI anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI mitzuwirken. Bei stationärer Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auf die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87) sowie auf Zusatzleistungen (§ 88).
Maßnahmen der Qualitätssicherung umfassen alle drei Ebenen der Qualität: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Qualitätssicherung ist eine systematische Analyse der IST-Situation, die mit geeigneten Maßnahmen an das angestrebte SOLL im Sinne eines Regelkreismodells Planung – Durchführung – Evaluation – Maßnahmen angepasst wird.
Das Qualitätsmanagement in der Einrichtung bezeichnet grundsätzlich alle organisierten und geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, die Qualität des Prozesses der Leistungserbringung kontinuierlich zu verbessern. Hierzu greift das Qualitätsmanagement in sämtliche Organisationsbereiche steuernd ein und ermöglicht darüber hinaus eine adäquate Dokumentation der geleisteten Arbeit.
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