Spezielle Versorgungssituationen:
Im Seniorenzentrum Wiehl können wir Menschen aufnehmen, die intensiv – medizinisch versorgt werden müssen. Das Personal ist im Rahmen der Intensivpflege und Heimbeatmung speziell geschult.
Versorgung von Menschen im Wachkoma
Ziel ist eine konsequente rehabilitativ orientierte Versorgung. Hier greifen Pflege und therapeutische Angebote in einander. Unser Haus verfügt über eine eigene Ergotherapeutin.
Heimbeatmung
Mit speziell geschultem Personal für Intensivpflege bieten wir eine hohe Qualität sowie individuelle und innovative Pflege im Bereich der Heimbeatmung an.
Palliative Care
Fürsorgliche Begleitung auf dem letzten Weg durch unsere speziell geschulten Pflegefach- und Betreuungskräfte.
Pflege von Menschen mit Behinderungen und gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen
Gerontopsychiatrische Fachkräfte bieten Hilfen an, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Bewohner zu erhalten, zu fördern oder wiederzuerwecken.
Aromapflege
Die Aromapflege mit ätherischen Ölen ist ein Angebot für alle Bewohner zur Förderung und Steigerung des Wohlbefindens.
Der „Werdenfelser Weg“ zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Pflege und Betreuung
Im Oberbergischen Kreis ist in Zusammenarbeit mit den stationären und ambulanten Einrichtungen, der Heimaufsicht, der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht der „Werdenfelser Weg“ beschritten worden.
Wir im Seniorenzentrum Wiehl respektieren die Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen.
„Die Lebensqualität und das Recht auf Freiheit des Einzelnen, stehen im Mittelpunkt“.
Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz zur weitgehenden Vermeidung unterbringungsähnlicher und freiheitseinschränkender Maßnahmen bei Pflegebedürftigen. Der Werdenfelser Weg wurde im Werdenfelser Land entwickelt und wird dort seit 2007 angewandt.
Im Oberbergischen Kreis wird der Weg seit Juni 2012 umgesetzt.
Eine Verfahrensanweisung regelt in unserem Haus den verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie die Beantragung einer richterlichen Genehmigung nach § 1906 BGB.
Die Zuständigkeit und deren Wechselwirkungen mit externen Prozessbeteiligten während der einzelnen Prozess-Schritte einschließlich Prüfungen sind nachvollziehbar. Den Mitarbeitern ist die Strafbarkeit unzulässiger freiheitsentziehender Maßnahmen klar. Das Bewusstsein für den schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen wird geschärft.
Der Sturz ist ein natürliches Lebensereignis.